Entwicklung eines bundeseinheitlichen
Datenbankgrundbuchs

Stand: 07.02.2023

Einführung

Das Grundbuch:

Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken. In ihm werden die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige Rechte und Lasten des Grundstücks erfasst, die mit diesem verbunden sind. Das Grundbuch wird in schriftlicher oder elektronischer Form von den Amtsgerichten als Grundbuchämtern für die in ihrem Bezirk liegenden Grundstücke geführt. Zum Grundbuch zählen auch Sonderformen wie Höferolle, Bahngrundbuch und Berggrundbuch.

Das Grundbuch dokumentiert,

Die elektronische Grundbuchführung:

Das Registerverfahrenbeschleunigungsgesetz vom 20.12.1993 (BGBl. I 2182) eröffnete die Möglichkeit, das Grundbuch auch in elektronischer Form zu führen. Die Justizverwaltungen der Bundesländer haben von dieser Möglichkeit bisher in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht. In den 16 Ländern werden Grundbücher zurzeit mit 2 unterschiedlichen Softwaresystemen bearbeitet (SolumSTAR und FOLIA/EGB). Auch die Art der Speicherung der Grundbuchdaten ist unterschiedlich: Teilweise liegen die Daten als in einem Scanvorgang entstandene Bilddaten vor, teilweise als Textdaten unterschiedlicher Strukturierung. Nähere Informationen zu den bisherigen Systemen sowie zur Möglichkeit, Grundbuchdaten online einzusehen, erhalten Sie über die Internetseite http://www.grundbuch-portal.de. Demgegenüber steht das Projekt "dabag", das auf den folgenden Seiten näher erläutert wird.