Entwicklung eines bundeseinheitlichen
Datenbankgrundbuchs

Stand: 07.02.2023

Projekt: dabag

Organisation

Das Projekt „Entwicklung eines bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuchs“ ist ein gemeinsames Projekt aller 16 Bundesländer. Die strategische Ausrichtung des Programms wird durch den Projektlenkungsausschuss bestimmt, dem neben Bayern die Länder Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen angehören; Bayern hat den Vorsitz des Projektlenkungsausschusses inne und vor allem koordinierende Funktion. Grundsätzliche Entscheidungen trifft der E-Justice-Rat, in dem die Staatssekretäre und Amtschefs der Justizministerien aller 16 Länder versammelt sind. Neben fachlichen Experten aus den beteiligten Bundesländern arbeiten in der Entwicklung sowie bei der Qualitätssicherung und im Test mehrere externe Dienstleister mit, die im Rahmen von europaweiten Vergabeverfahren gewonnen wurden. Auf Bundesebene ist das Projekt Teil des Koordinierungsprogramms des IT-Planungsrates, dem zentralen Gremium für die föderale Zusammenarbeit in der Informationstechnik.

Ziele und Inhalte:

Ziel des Projektes ist insbesondere eine Modernisierung der herkömmlichen Verfahren und damit das Erreichen eines europäischen Standards, um im Hinblick auf die Entwicklung in Europa eine optimale Leistungsfähigkeit für Anwender und Nutzer des Systems sicherzustellen. Dies gilt insbesondere auch in Bezug auf die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs.

Der europäische Standard setzt eine flexible Darstellung des Grundbuchinhalts voraus, um eine Einbindung in den elektronischen Rechtsverkehr zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Dazu gehören auch eine weitergehende Unterstützung der Grundbuchführung (z. B. einfache Verarbeitung elektronisch eingehender Anträge) und eine bundesweite Vereinheitlichung des Zugangs für Externe.

Es soll ein Verfahren zur Bearbeitung, Speicherung und Darstellung des rechtsgültigen Grundbuches in vollständig strukturierter, elektronischer Form entwickelt werden. Dieses Verfahren soll in den 16 Bundesländern die Vorsysteme mit Übernahme der darin geführten Daten ablösen. Bestandteil des neuen Systems sind zudem ein bundeseinheitliches Abrufverfahren und Funktionen zur sukzessiven Strukturierung der Grundbuchdaten.

Durch die Neuentwicklung eines Verfahrens zur elektronischen Grundbuchführung wird die Nutzbarkeit des Datenbestandes wesentlich verbessert, indem Grundbuchinhalte anstelle von Bild oder Fließtext als recherchierbare Einzelinformationen vorgehalten und die logischen Verknüpfungen zwischen den Eintragungsbestandteilen in einer Objektstruktur abgebildet werden (voll strukturiertes Datenbankgrundbuch)

Hiermit werden insbesondere folgende Ziele verfolgt …

… flexible Darstellung des Grundbuchinhaltes

… Einbindungen in den elektronischen Rechtsverkehr

… weitergehende Unterstützung der Grundbuchführung

… Vereinheitlichung

… Ablösung der Vorsysteme

Die Kosten für die Pflege und Weiterentwicklung der Vorsysteme können entfallen.