Stand: 07.02.2023
Projekt: dabag
Organisation
Das Projekt „Entwicklung eines bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuchs“ ist ein gemeinsames Projekt aller 16 Bundesländer. Die strategische Ausrichtung des Programms wird durch den Projektlenkungsausschuss bestimmt, dem neben Bayern die Länder Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen angehören; Bayern hat den Vorsitz des Projektlenkungsausschusses inne und vor allem koordinierende Funktion. Grundsätzliche Entscheidungen trifft der E-Justice-Rat, in dem die Staatssekretäre und Amtschefs der Justizministerien aller 16 Länder versammelt sind. Neben fachlichen Experten aus den beteiligten Bundesländern arbeiten in der Entwicklung sowie bei der Qualitätssicherung und im Test mehrere externe Dienstleister mit, die im Rahmen von europaweiten Vergabeverfahren gewonnen wurden. Auf Bundesebene ist das Projekt Teil des Koordinierungsprogramms des IT-Planungsrates, dem zentralen Gremium für die föderale Zusammenarbeit in der Informationstechnik.
Ziele und Inhalte:
Ziel des Projektes ist insbesondere eine Modernisierung der herkömmlichen Verfahren und damit das Erreichen eines europäischen Standards, um im Hinblick auf die Entwicklung in Europa eine optimale Leistungsfähigkeit für Anwender und Nutzer des Systems sicherzustellen. Dies gilt insbesondere auch in Bezug auf die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs.
Der europäische Standard setzt eine flexible Darstellung des Grundbuchinhalts voraus, um eine Einbindung in den elektronischen Rechtsverkehr zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Dazu gehören auch eine weitergehende Unterstützung der Grundbuchführung (z. B. einfache Verarbeitung elektronisch eingehender Anträge) und eine bundesweite Vereinheitlichung des Zugangs für Externe.
Es soll ein Verfahren zur Bearbeitung, Speicherung und Darstellung des rechtsgültigen Grundbuches in vollständig strukturierter, elektronischer Form entwickelt werden. Dieses Verfahren soll in den 16 Bundesländern die Vorsysteme mit Übernahme der darin geführten Daten ablösen. Bestandteil des neuen Systems sind zudem ein bundeseinheitliches Abrufverfahren und Funktionen zur sukzessiven Strukturierung der Grundbuchdaten.
Durch die Neuentwicklung eines Verfahrens zur elektronischen Grundbuchführung wird die Nutzbarkeit des Datenbestandes wesentlich verbessert, indem Grundbuchinhalte anstelle von Bild oder Fließtext als recherchierbare Einzelinformationen vorgehalten und die logischen Verknüpfungen zwischen den Eintragungsbestandteilen in einer Objektstruktur abgebildet werden (voll strukturiertes Datenbankgrundbuch)
Hiermit werden insbesondere folgende Ziele verfolgt …
… flexible Darstellung des Grundbuchinhaltes
- Die Loslösung der Inhalte von der herkömmlichen Seiten- und Spaltenstruktur erlaubt übersichtlichere Darstellungen, z. B. nur des aktuellen Grundbuchinhaltes oder aller Eintragungen zu einem Belastungsgegenstand.
- Aus einer einheitlichen Datenbasis können unterschiedliche Darstellungen für verschiedene Einsichtszwecke erstellt werden.
- Neue Darstellungsformen können ohne weitere Datenmigrationen erzeugt werden.
- Die "klassische" Ansicht (Formulare und Spalten) soll weiterhin verfügbar bleiben.
… Einbindungen in den elektronischen Rechtsverkehr
- Die Recherchierbarkeit der Grundbuchinhalte und somit die Möglichkeiten zur gezielten, zuverlässigen Informationsgewinnung werden deutlich verbessert.
- Das Abrufverfahren kann sowohl elektronische Dokumente als auch strukturierte Daten (gemäß einheitlichem Schema) zur Verfügung stellen.
- Anträge können elektronisch eingereicht und verarbeitet werden.
- Elektronische Mitteilungen können auch als elektronische Dokumente oder strukturierte Daten versandt werden.
- Schnittstellen zu anderen Verfahren (z. B. Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem, Bodenordnung) können mit strukturierten Grundbuchdaten bedient werden.
- Die separate Pflege von Hilfsregistern entfällt.
… weitergehende Unterstützung der Grundbuchführung
- Elektronisch eingehende Anträge können ohne umfängliche Erfassungen einfach verarbeitet werden.
- Die logischen Verknüpfungen innerhalb des Grundbuches werden transparent und (z. T. auch automatisiert) prüfbar.
- Fortführungen aufgrund von Änderungen im Liegenschaftskataster oder Bodenordnung können effizient (z. T. automatisiert) in das Grundbuch übernommen werden.
… Vereinheitlichung
- Gegenüber Externen wird der Zugang zu den Grundbuchdaten und deren Darstellung vereinheitlicht.
- Die Neuentwicklung wird durch Zusammenführung der bisherigen Entwicklungsverbünde leichter finanzierbar.
… Ablösung der Vorsysteme
- Die Übernahme der Daten aus den Vorsystemen wird automatisiert (Altdatenübernahme).
- Die Vorsysteme können nach einer (kurzen) Übernahmephase abgeschaltet werden.
- Die Grundbuchinhalte werden auf Grundlage automatisiert erstellter Vorschläge (und nach Bestätigung durch einen Bearbeiter) in die neue Struktur überführt (Migration).
Die Kosten für die Pflege und Weiterentwicklung der Vorsysteme können entfallen.